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Friedhöfe

Der Friedhof ist bei den meisten Bestattungsarten der Ort, bei dem der Verstorbene oder seine Asche beigesetzt wird. Somit bietet der Friedhof einen Ort der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung. Da es ein räumlich getrennter Raum ist, können Sie dort trauern und nehmen Ihre Trauer nicht mit nach Hause. Diese Form der Ruhestätte ist eine Erfindung der Kirche. Die Friedstätten wurden oftmals um Kirchengebäude herum errichtet. Den Namen „Friedhof“ erhielt die Grabstätte damit, dass Bestattungen immer mehr auch zur weltlichen Aufgabe wurde. Viele Städte haben die Verwaltung und teilweise auch die Pflege der Friedhöfe übernommen, die Finanzierung ist im Bestattungsgesetz geregelt. Es gibt oft das Angebot, dass jemand, für Sie die Grabpflege übernimmt oder Sie sich selbst um die Grabpflege kümmern, ganz nach Ihren Wünschen.

Ein Friedhof ist ein eindrucksvoller Ort, denn man findet eine Masse an unterschiedlichen Gräbern und auch religiösen Symbolen. Man kann anonyme Gräber finden, bei denen eine anonyme Beisetzung erfolgt. Familiengräber und auch Totenhallen, Schreine und Kapellen kann man auf dem Friedhof vorfinden. Welche Grabarten auf ihrem Wunschfriedhof zur Verfügung stehen kann sehr stark variieren und man sollte vorab klären, welche Arten vorliegen. Dabei sind wir Ihnen gern behilflich.

Reihengrab, Wahlgrabstätte, Ehrengrabstätte, Urnengrab, UrnengemeinschaftsanlageKolumbarien und weitere.

Diese Grabarten unterscheiden sich von ihrer Nutzungsdauer und auch von den Friedhofskosten sowie von der individuellen Gestaltungsmöglichkeit. Beim Reihengrab, Ehrengrab, Wahlgrab und Urnengrab ist eine individuelle Kennzeichnung möglich und auch üblich, in Form eines Grabsteins, Gedenktafel oder auch eines religiösen Symbols. Bei einem Gemeinschaftsgrab ist dies nicht möglich. Die Gestaltung und Pflege liegt dabei in der Hand der Friedhofsverwaltung und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Das wirkt sich auch auf die Friedhofskosten aus. Diese Form der anonymen Bestattung erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da es den Hinterbliebenen viele Bürden und Pflichten abnimmt, da die Grabpflege in andere Hände gegeben wird und auch die Friedhofskosten gering sind.

Die Wahl des Ortes der letzten Ruhestätte kann von vielen Faktoren beeinflusst sein, dem Wunsch des Verstorbenen, dem Verhältnis zu den Hinterbliebenen, finanzielle Gründe und auch wie man selbst mit der Trauer umgeht.
Manche wünschen sich einen Beisetzungsort ganz in ihrer Nähe, wieder andere möchten lieber etwas Distanz wahren, um besser mit der Trauer umzugehen. Der Herkunftsort des Verstorbenen kann oftmals als symbolische Heimkehr gesehen werden, oder man sucht eine Grabstätte in dem Ort, wo der Beigesetzte verstorben ist. Oftmals kann es in der Familie auch zu Streit führen, da jeder andere Wünsche und Ansprüche für die letzte Ruhestätte trägt.
Auch die Friedhofskosten können eine wesentliche Rolle spielen, da eine Bestattung immer auch eine finanzielle Belastung ist.

Friedhöfe bieten viel Grünfläche und Platz für zahlreiche Pflanzen. Dies führt dazu, dass einige Friedhöfe zur Heimat für viele Tiere werden, welche in der Stadt nicht unterkommen. Auch kulturell und künstlerisch hat die Ruhestätte viel beizutragen, wie die verzierten Totenhallen oder auch Gedenkgräber mit Statuen und Büsten. So wurden zahlreiche Friedhöfe mit der Zeit auch Ausflugsziel für viele Menschen. Einige Friedhöfe haben auch besondere Gedenkgräber oder Figuren und werden dann gezielt von Touristen aufgesucht. Dennoch ist es wichtig, die Würde des Friedhofs zu wahren und sich an die Regeln der Friedhofsverwaltung zu halten, da dieser Platz in erster Linie der Trauer dient.

Für viele Trauernde dient der Friedhof oftmals auch als Treffpunkt, mit Verwandten, den engsten Familienmitgliedern oder auch Freunden. Es ist ein Treffpunkt für Trauernde, um innezuhalten, nachzudenken und an vergangene Zeiten zu denken. Viele ältere Menschen nutzen den Friedhof, um Trost bei anderen Menschen zu finden, die auch einen Todesfall betrauern, vor allem bei Gemeinschaftsgräbern ist es oft der Fall, dass man andere Menschen antrifft, die auch ihre Trauer verarbeiten.
Ein Friedhof lädt aber auch auf andere Art und Weise zum Verweilen ein. Oft liegen hier historische Gräber, die ermahnen und an vergangene Zeiten erinnern. Auf dem Friedhof findet man auch viele Kunstobjekte und Skulpturen, welche für die Verstorbenen angefertigt wurden. Der Friedhof stellt auch einen Ort der Ruhe im hektischen Treiben einer großen Stadt dar, bietet große Grünflächen und man hat hier alle Zeit der Welt in sich zu gehen und auch für sich allein zu sein.

Für viele Menschen ist der Besuch eines Friedhofes etwas Ergreifendes und Überwältigendes, vor allem wenn man erst einen Sterbefall in der Familie hatte.
Sie sollten beim Besuch mit Kindern, diese zur Ruhe anhalten und stets auf diese aufpassen, da Sie die Verantwortung übernehmen. Auf den Friedhofswegen sollten keine Fahrzeuge geführt werden, auch kein Fahrrad fahren. Ausnahmen sind hier etwa Rollstühle oder Kinderwägen, gesonderte Regelungen sollten Sie aber mit der Friedhofsverwaltung klären. Die Entsorgung von altem Grabschmuck, Abfall oder kompostierbaren Abfall sollte bei eigenständiger Grabpflege stets an den gekennzeichneten Plätzen erfolgen. Fragen Sie bei der Friedhofsverwaltung nach, falls Sie sich unsicher sind.

Nutzen Sie bitte nur die vorgegebenen Wege, gehen Sie nicht durch geschlossene Hecken oder über Grün- und Rasenflächen. Auch sollten Sie den Geräuschpegel niedrig halten, da viele andere Besucher in Stille trauern möchten. Dies könnte vor allem ein Problem mit kleinen Kindern sein. Das Mitbringen von Tieren ist auf den meisten Friedhöfen strikt untersagt, einige Friedhöfe könnten eine Ausnahme darstellen, im Zweifelsfall sollten Sie das Mitbringen von Tieren mit der Friedhofsverwaltung abklären. Blindenhunde stellen hier natürlich eine Ausnahme dar. Bitte verwenden Sie auch keinen Grabschmuck aus Material, welches nicht kompostierbar ist, es gibt hier ein paar Ausnahmen wie Grabkerzen doch wie immer sollten Sie das mit der Friedhofsverwaltung klären. Verwenden Sie auch keine chemische Unkrautbekämpfung, um das Grab sauber zu halten, da dies ebenfalls untersagt ist und den Grund vergiftet.

Bei Änderung Ihres Wohnortes sollten Sie dies auch der Friedhofsverwaltung mitteilen, da diese den Nutzungsberechtigten bei Problemen kontaktieren und Sie auch stets die Originaldokumente vorlegen müssen. Kies, Platten, Stein oder auch Splitt ist als Grababdeckung meist nicht gestattet aufgrund bestimmter Vorschriften und Gesetze. Leider wird auch die Belüftung und Befeuchtung des Bodens beeinträchtigt und deshalb sind solche Grababdeckungen verboten.

Das feste Einfassen einer Grabstätte mit Holz, Stein, Metall, Kunststoff oder Glas muss erst durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden und darf nicht auf eigene Faust geschehen.

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