Erdbestattung in Berlin für 444 €
( inkl. MwSt. )
Auf Grund des Glaubens oder des Willens Ihres verstorbenen Angehörigen wünschen Sie sich eine Erdbeisetzung. Wir stehen Ihnen in allen Fragen und Durchführungswünschen der Erdbestattung Ihres Hinterbliebenen kompetent zur Seite.
- Abholung des Verstorbenen in
Berlin (Krankenhaus*) - Überführung des Verstorbenen zu einem Friedhof in
Berlin - Träger zur Überführung
- Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen
- Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Kiefervollholzsarg mit vier oder sechs Griffen und Innenausstattung (für Verstorbene bis max. 100 kg und oder 195 cm)
- Decke, Kissen und Sterbegewand aus Baumwolle (eigene Kleidung möglich)
- Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
- Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
- Aushändigung einer gebührenpflichtigen Sterbeurkunde
- Abmeldung bei der Krankenkasse und beim gesetzlichen Rententräger
- Beantragung der dreimonatigen Übergangsrente (nur für Ehepartner)
*Haus-, Heim-, Palliativstation oder Hospizabholung zzgl. 99,00 € (inkl. MwSt.)
Download → Angebot und Vollmacht als PDF
Rahmenbedingungen und Ablauf der Erdbestattung
Die Erdbestattung von Verstorbenen ist in Deutschland nur zulässig, wenn seit Eintritt des Todes 48 Stunden verstrichen sind, eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt wurde und ein Eintrag in das Sterbebuch des Standesamtes vorgenommen wurde. Der Leichnam wird bei der Erdbestattung in einem Sarg in die Erde vergraben auf einem eigens dafür ausgewiesenen Areal (z. B. Friedhof). Für die Beisetzung in Grüften bzw. Krypten werden meist nur luftdicht verschlossene Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen. Auf die Grabstelle wird ein Grabstein, eine Grabplatte oder ein Grabkreuz mit den Initialen (Name, Geburts- und Sterbedatum) des Verstorbenen / der Verstorbenen angebracht. Das Grab (meist ein Reihengrab oder Wahlgrab) wird nach der jeweils gültigen Friedhofsordnung bepflanzt oder anderweitig gestaltet. Die Grabstätte darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
Bei der anonymen Erdbestattung wird die Leiche in einem Sarg in einer Gemeinschaftsgrabstätte oder Sozialgrabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Die Grabstelle erhält keine namentliche Benennung des Verstorbenen / der Verstorbenen in Form eines Grabsteins oder Grabkreuzes. Sie wird nicht bepflanzt. Nach der anonymen Erdbestattung (Begräbnis) wird das Grab mit Rasen versehen und vom jeweiligen Träger gepflegt. Eine spätere Ausgrabung oder ein Umbetten des Toten / der Toten in ein anderes Grab ist nicht möglich. In den meisten Fällen ist eine Teilnahme der Angehörigen bei der Erdbestattung (Begräbnis) nicht möglich. Auf Wunsch von den Hinterbliebenen / Angehörigen wird vor der Erdbestattung (Begräbnis) der Verstorbene / die Verstorbene im offenen Sarg in der Leichenhalle, Kapelle oder Aussegnungshalle des Friedhofs oder im eigenen Haus aufgebahrt. So können die Angehörigen den Verstorbenen / die Verstorbene noch einmal sehen und individuell Abschied nehmen. Die Ruhezeiten in Erdgräbern für den Verstorbenen / die Verstorbene betragen in der Regel 20 Jahre. Für kindliche Leichen ist die Ruhezeit in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird von den Angehörigen oder dem Bestattungspflichtigen mit dem jeweiligen Träger rechtlich und vertraglich geklärt.
Wissenswertes zur Erdbestattung:
Die Erdbestattung, auch Inhumation genannt ist die erste bekannte Bestattungsform. Im Islam, Judentum und beim orthodoxen Christentum ist die Erdbestattung die einzig erlaubte Form der Bestattung. Mit der Entwicklung der Zivilisation geht auch die Entwicklung der Grabstätten einher, Tote wurden bei der Bestattung in besonderen Positionen begraben, bei späteren Erdbestattungen legte man der Grabstätte auch Gaben bei. Eine religiös motivierte Bestattung wird Beerdigung genannt, hierbei steht das Begleiten des Verstorbenen im Mittelpunkt. Beim Trauerzug geht man den letzen Weg vor dem Begräbnis, oftmals angeführt von einem Kreuzträger als Symbol für Jesus Christus der den Toten auf seinem Weg begleitet.
Das Aufbahren des Verstorbenen kann auch für nicht religiöse Hinterbliebene eine gute Möglichkeit sein, vor der Erdbeisetzung persönlich Abschied zu nehmen.
Ihre Wünsche für eine Erdbestattung
Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Ob Sie sich einen Biosarg, einen selbst gebauten oder selbst bemalten Sarg als letztes Haus für Ihren Angehörigen wünschen, ob Sie Hilfe bei der Auswahl des Grabes und des Grabsteins benötigen, wir haben immer eine entsprechende Idee für Sie und arbeiten mit verschiedenen Handwerkern und Künstlern zusammen. Damit die Bestattung etwas ganz persönliches und besonderes wird.