Feuerbestattung in Berlin für 444 €
( inkl. MwSt. )
Auf Grund des Willens Ihres verstorbenen Angehörigen wünschen Sie sich eine Urnenbestattung. Wir stehen Ihnen in allen Fragen und Durchführungswünschen der Feuerbestattung Ihres Hinterbliebenen kompetent zur Seite.
- Abholung des Verstorbenen in
Berlin (Krankenhaus*) - Überführung in das Krematorium
- Kosten des deutschen Krematoriums unserer Wahl
- Krematoriumsurne
- Überführung der Urne zum gewünschten Friedhof in Deutschland
- Hygienische Grundversorgung des Verstorbenen
- Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen
- Kiefervollholzsarg mit Innenausstattung (für Verstorbene bis max. 100 kg und oder 195 cm)
- Decke, Kissen und Sterbegewand aus Baumwolle (eigene Kleidung möglich)
- Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
- Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
- Aushändigung einer gebührenpflichtigen Sterbeurkunde
- Abmeldung bei der Krankenkasse und beim gesetzlichen Rententräger
- Beantragung der dreimonatigen Übergangsrente (nur für Ehepartner)
*Haus-, Heim-, Palliativstation oder Hospizabholung zzgl. 99,00 € (inkl. MwSt.)
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Kurze Geschichte der Feuerbestattung:
Die Feuerbestattung oder auch Urnenbestattung hat ihren Ursprung in der Bronzezeit, anfangs verwendete man noch gewöhnliche Krüge und Vasen, später fertigte man für die Bestattung der Toten eigene Schmuckurnen an, um den Toten nach der Feuerbestattung weiter zu würdigen. Das Begräbnis einer Urne hat auch lange Tradition, einige Ausgrabungen aus der Eisenzeit beweisen, dass nach Feuerbestattungen Urnen beigesetzt wurden und mit einem Grabstein markiert wurden. Früher gab man bei der Verbrennung eines Toten auch Gaben dem Feuer bei, die dem Toten im Nachleben Glück bringen sollten.
Feuerbestattung in Europa:
In unserem Kulturkreis etablierte sich die Feuerbestattung relativ spät und stieß Anfangs auf Widerstand bei der Kirche und dem Volk. Ärzte haben aber schnell entdeckt, dass die Feuerbestattung die hygienischste Art der Bestattung ist, sie verhindert das Ausbreiten von Seuchen und Krankheiten. In Gotha eröffnete das erste Krematorium Deutschlands im Dezember 1878, dennoch blieb der Konflikt mit der Religion nicht aus, die orthodoxe Kirche lehnt die Feuerbestattung auch heute noch ab, die evangelische Kirch akzeptiert diese Art der Bestattung. Andere Religionen lehnen die Feuerbestattung ab, so ist im Judentum und im Islam das Kremieren von Leichen untersagt, dagegen ist der Hinduismus sehr offen gegenüber der Feuerbestattung als Bestattungsform.
Rechtliche Lage zur Feuerbestattung:
Die Verbrennung von Leichen (Einäscherung / Kremierung genannt) als Bestattung ist in Deutschland nur zulässig, wenn seit Eintritt des Todes 48 Stunden verstrichen sind, eine Leichenschau durch einen Arzt sowie eine zweite Leichenschau durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Facharzt für Pathologie, Anatomie oder Rechtsmedizin durchgeführt wurde und ein Eintrag in das Sterbebuch des Standesamtes erfolgte. Die Feuerbestattung einer unbekannten Leiche ist in Deutschland nicht zulässig. Die Leiche wird in einem dafür geeigneten Sarg in einer genehmigten Feuerbestattungsanlage (Krematorium) verbrannt und in einem eigens dafür vorgesehenen Behälter (Urne des Krematoriums) aufgenommen. Jede Urne wird vor der Feuerbestattung gekennzeichnet (Identitätsdaten des Verstorbenen / der Verstorbenen) und fest verschlossen. Anschließend kann die Urne des Krematoriums in eine Schmuckurne, Seeurne, Biourne usw. gegeben werden. Die Feuerbestattungsanlage (Krematorium) führt ein Feuerbestattungsverzeichnis, welches 20 Jahre archiviert wird. Weit verbreitet in Deutschland ist die Beisetzung / Begräbnis der Urne in die Erde auf einem eigens dafür ausgewiesenen Areal (z. B. Friedhof, Friedwald usw.). Es gibt auch eine Fülle von anderen Arten und Formen der Feuerbestattung wie z. B. die Seebestattung (siehe auch „Alternative Formen“). Bei der Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Schmuckurne, wird ein Grabstein, eine Grabplatte oder ein Grabkreuz mit den Initialen (Name, Geburts- und Sterbedatum) des Verstorbenen / der Verstorbenen angebracht. Das Grab (meist ein Reihengrab oder Wahlgrab) wird nach der jeweils gültigen Friedhofsordnung bepflanzt oder anderweitig gestaltet. Die Grabstätte darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden. Bei der anonymen Feuerbestattung wird die Aschekapsel / Urne in einer Gemeinschaftsgrabstätte oder Sozialgrabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Die Grabstelle erhält keine namentliche Benennung des Verstorbenen / der Verstorbenen in Form eines Grabsteins, einer Grabplatte oder eines Grabkreuzes. Auf manchen Friedhöfen und Friedwäldern wird jedoch eine kleine Namenstafel angeboten. Das Grab wird nicht bepflanzt. Nach der Beisetzung (Begräbnis) wird das Grab mit Rasen versehen und vom jeweiligen Träger gepflegt. Eine spätere Ausgrabung oder ein Umbetten der Urne in ein anderes Grab ist nicht möglich. In den meisten Fällen ist eine Teilnahme der Angehörigen bei der Beisetzung (Begräbnis) nicht möglich. Die Ruhezeiten in Urnengräbern für den Verstorbenen / die Verstorbene betragen in der Regel 15 bis 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird von den Angehörigen oder dem Bestattungspflichtigen mit dem jeweiligen Träger rechtlich und vertraglich geklärt.